Lizenzen
Niederländische Glücksspielbehörde erneuert fünfjährige Monopol‑Lizenzen für Lotto B.V.
Die niederländische Glücksspielbehörde (Kansspelautoriteit) hat Lotto B.V. drei Monopol‑Lizenzen für einen Zeitraum von fünf Jahren erneut vergeben, teilte die Regulierungsbehörde mit am 11. September 2026. Die Lizenzen ermöglichen Lotto B.V., Lotto‑Spiele, Sofortlotterien (Rubbellose) und stationäres Sportwettenangebot für die nächsten fünf Jahre anzubieten. Die aktuellen Lizenzen des Betreibers laufen bis zum 31. Dezember 2026.
Lotto B.V. betreibt diese Spiele bereits im Rahmen der aktuellen Genehmigungen. Die Verlängerung ermöglicht dem Betreiber, dieses Angebot für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren fortzusetzen.
Die Kansspelautoriteit, die niederländische Glücksspielbehörde, gemeinhin als Ksa abgekürzt, erteilte die Verlängerung zu einem Zeitpunkt, an dem das Monopolsystem selbst rechtlich angefochten wird. Eine Berufung über die Rechtmäßigkeit der Fortführung dieses Systems für diese Glücksspiele steht vor der Administrative Jurisdiction Division of the Council of State, so die Regulierungsbehörde.
Entscheidung geht dem Urteil des Staatsrats voraus
Die Ksa erklärte, sie hätte es vorgezogen, das Urteil des Staatsrats abzuwarten, bevor neue Monopol‑Lizenzen vergeben werden. Das bevorstehende Auslaufen der aktuellen Lizenzen machte jedoch eine sofortige Entscheidung erforderlich, so die Regulierungsbehörde.
Laut Behörde wurden zwei Überlegungen diesem Zeitplan zugrunde gelegt. Ein ununterbrochenes legales Angebot von Lotto‑Spielen, Sofortlotterien und stationären Sportwetten muss nach dem 31. Dezember 2026 gewährleistet sein. Lotto B.V. muss zudem zeitnah Klarheit darüber erhalten, ob es sein Spielangebot nach diesem Datum fortführen kann. Aus diesen Gründen entschied die Ksa, die neuen Lizenzen vor der gerichtlichen Entscheidung zu vergeben.
Neue Bedingungen und Aufsicht über Eigentumsverhältnisse
Die Ksa teilte mit, dass allen drei Lizenzen neue Bedingungen angehängt wurden. Sie zielen auf den Spielerschutz und die Verhinderung der Teilnahme von Minderjährigen ab.
Die Lizenzen enthalten zudem eine Meldepflicht bezüglich der Unternehmensstruktur von Lotto B.V. Im Rahmen dieser Pflicht muss der Betreiber geplante Änderungen seiner Eigentums‑ und Kontrollstruktur der Regulierungsbehörde melden.
Die Vergabe erfolgte durch eine private Zuteilung statt eines transparenten Vergabeverfahrens. Die Ksa berief sich auf die besondere Stellung von Lotto B.V. als staatliche Beteiligung und die staatliche Kontrolle über den Betreiber als Grundlage für die private Vergabe der Lizenzen.
Sollte Lotto B.V. während des Lizenzzeitraums privatisiert werden, sagte die Regulierungsbehörde, sie werde prüfen, ob diese Änderung Auswirkungen auf die Lizenzen hat. Die Ksa würde dann entscheiden, ob sie in der neuen Situation fortgeführt werden können oder möglicherweise zurückgezogen werden müssen.
Mögliche Ergebnisse der Berufung
In ihrer Entscheidung erläuterte die Ksa zudem, was die anhängige Berufung für die neuen Lizenzen bedeuten könnte. Sollte der Staatsrat entscheiden, dass das Monopolsystem künftig geöffnet werden muss, könnten die an Lotto B.V. vergebenen Lizenzen laut Regulierungsbehörde in Kraft bleiben. In diesem Fall könnten auch andere Parteien eine Lizenz für diese Spiele beantragen.
Entscheidet der Staatsrat hingegen, dass private Vergabe nicht mehr zulässig ist, könnte dies laut Regulierungsbehörde bedeuten, dass die vergebenen Lizenzen zurückgezogen werden.
Das Lotto‑Monopol‑Urteil von 2021
Der Staatsrat hat bereits über das Lotto‑Monopol entschieden. Am 10. März 2021 beantwortete seine Administrative Jurisdiction Division die Frage, ob die Ksa ein Monopol bei der Vergabe der Lizenz zur Organisation von Lotterien aufrechterhalten darf, und stellte fest, dass die Regulierungsbehörde dies tun darf. In derselben Reihe von Entscheidungen entschied die Abteilung, dass der Ksa erlaubt wurde, die Namen der Lotto‑Lizenz und der Staatslotterie‑Lizenz im Jahr 2016 in Lotto B.V. bzw. Staatsloterij B.V. zu ändern. Der Staatsrat veröffentlichte damals eine Pressemitteilung und drei Urteile.
Der Staatsrat hat im anhängigen Verfahren noch nicht entschieden. Angesichts der Vorbereitungszeit, die die Ksa für eine transparente Vergabe benötigen würde, erklärte die Regulierungsbehörde, dass ein Rückzug nach einer Entscheidung gegen private Vergabe frühestens ein Jahr nach dem Urteil erfolgen würde.











